Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Kündigungsschutzklage, Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Personenbedingte Kündigung, Betriebsbedingte Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Lohn- und Gehaltsforderungen, Prüfung von Aufhebungsverträgen, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Überprüfung von Befristungen des Arbeitsvertrages, Sperrzeit, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch
Wichtig:
Bei Kündigungen gilt eine 3-Wochen-Frist um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wenn die Frist für die Erhebung der Klage versäumt wird, gilt die Kündigung als von als von Anfang an rechtswirksam
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